Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Die aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.aktiva-berlin.de
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 21.03.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
wegewerk
Saarbrücker Straße 24
10405 Berlin
www.wegewerk.com
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Er erfüllt alle 92 Prüfschritte der BITV. Er erfüllt ebenso die Kriterien der WCAG 2.1. Eine barrierefreie Umsetzung der aktuellen Standards kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die grundlegende Barrierefreiheit ist für die Website hergestellt.
PDFs, die zum Download auf der Website bereitstehen, sind barrierefrei erzeugt. Vereinzelte, vor allem ältere PDFs, die noch nicht barrierefrei sind, werden bei Aktualisierung barrierefrei angeboten.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es laut BIKTG BLN §4 Absatz 3 eine unverhältnismäßige Belastung wäre:
Teilbereich: Videos
1. Beschreibung
In wenigen Fällen werden Videos eingesetzt.
2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Es sind aktuell keine Möglichkeiten vorhanden, um Videos mit einer Untertitelung und einer Audiobeschreibung zu versehen.
3. Barrierefreie Alternative
Die Inhalte werden textlich zusammenfassend erklärt.
Kein Anwendungsfall
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (Auszug aus dem BIKTG Bln, § 4 Absatz 4):
a) Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
b) aufgezeichnete zeitbasierte Medien (gemeint sind hier: Videos, Animationen, Musik, Spachaufnahmen, usw.), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
c) live übertragene zeitbasierte Medien;
d) Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden
e) Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
f) Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können auf Grund
- der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder
- der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte;
g) Inhalte von Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Loginbereich der Website für die Gruppen und Organisationen, die Daten zu Einrichtungen pflegen und/oder Veranstaltungen eingeben), die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;
h) Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei(at)aktiva-berlin.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular: https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/